Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Bestellung und Feuerwerk. 

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne und schnellstmöglich weiter.


Fragen zur Bestellung

Wie funktioniert die Bestellung?

  1. Feuerwerk aussuchen und in den Warenkorb legen (Bestellmengen hier festlegen)
  2. Kontaktdaten angeben
  3. Zahlmethode wählen: PayPal oder bei Abholung in Bar oder mit Karte
  4. Kauf abschließen
  5. Abholschein per E-Mail erhalten
  6. Bestellung einfach bei uns im Geschäft abholen

Bis wann kann ich bestellen?

Sie können in unserem Shop bis einschließlich 30.12.24 Feuerwerk online vorbestellen.

Bestellungen, die danach eingehen, können leider nicht mehr angenommen werden. Ab 31.12.2024 ist dieser Shop vorerst inaktiv.

Wie kann ich bezahlen?

Bezahlen Sie online direkt nach Bestellabschluss mit PayPal oder erst bei Abholung im Geschäft in Bar oder mit Karte.

Bitte bringen Sie Ihre Auftragsbestätigung (=Abholschein) und ein gültiges Ausweisdokument mit, damit wir die Ware Ihrer Bestellung schnell und eindeutig zuordnen können.

Versenden Sie auch die Bestellung?

Nein, wir bieten für Feuerwerk derzeit keinen Versand an.

Sie können Ihre Bestellung nur online vorbestellen und bei uns im Geschäft zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufstagen für Feuerwerk (28.12. bis 31.12.2024) abholen. 

Woher weiß ich, wann und wo ich die Bestellung abholen kann?

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung im Check- Out wird Ihnen die Abholadresse sowie die Abholzeit angezeigt und Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestellübersicht.

Sobald Ihre Bestellung gepackt und abholbereit ist, erhalten Sie außerdem per E-Mail Ihre Auftragsbestätigung (=Abholschein). Darauf sind nochmals die genaue Abholadresse und die Abholzeit vermerkt.

 

WICHTIG:

Jeder Kunde erhält eine E-Mail mit den Abholinformationen. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument sowie die Auftragsbestätigung (=Abholschein) mit.

Was ist wenn ich meinen Abholschein oder Ausweisdokument vergessen habe?

Leider können wir Ihnen die Ware ohne Abholschein und gültiges Ausweisdokument nicht aushändigen. Alternativ können Sie uns jedoch auch eine E-Mail-Bestätigung auf Ihrem Smartphone vorzeigen. Falls Sie die Bestellung nicht abholen können, wird diese eine Woche nach dem vereinbarten Abholtermin automatisch storniert. Wenn Sie bereits per PayPal bezahlt haben, erfolgt die Rückerstattung des Kaufbetrags ebenfalls automatisch.

Was passiert, wenn ich meine Bestellung nicht rechtzeitig abhole?

Es handelt sich bei Ihrer Bestellung im Shop um einen kostenpflichtigen Kauf. Wenn Sie Ihre Bestellung nicht im vorgegebenen Zeitraum abholen können, wird diese automatisch von uns innerhalb von einer Woche nach Abholtermin storniert. Sollten Sie ihre Bestellung bereits mit PayPal bezahlt haben, wird Ihnen der Kaufbetrag automatisch zurückerstattet.

Was kann ich tun, wenn ich meine Bestellung stornieren möchte?

Sie können Ihre Bestellung jederzeit stornieren. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per e-mail an uns oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sollten Sie ihre Bestellung bereits mit PayPal bezahlt haben, wird Ihnen der Kaufbetrag automatisch zurückerstattet.


Fragen rund um Feuerwerk

Welche Kategorien von Feuerwerk verkaufen wir?

Wir verkaufen Feuerwerk der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) sowie Kategorie T1 (pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater):

  • Bei Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) handelt es sich um Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht. Dieses Feuerwerk darf ganzjährig verkauft werden und nur an Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgehändigt werden. Dazu gehört unter anderem Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Partyknaller (mit Aufdruck z.B. „0589-F1…”).
  • Zur Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gehören Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Diese dürfen nur an Personen über dem 18. Lebensjahr verkauft werden gegen Vorlage des gültigen Personalausweises und nur zur Silvesternacht verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde zu beantragen ist. Dazu zählen unter anderem Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper (mit Aufdruck z.B. „0589-F2…”).
  • Kategorie T1 sind pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater wie Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Fontänen, Rauchkörper (mit Aufdruck z.B. „0589-T1…”). Sie dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Bei bestimmten Gegenständen ist der Nachweis zur Verwendung im gewerblichen Bereich erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Packung!

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4 sind gefährlicher und dürfen nicht von uns verkauft werden.

Wann dürfen Sie Feuerwerk verkaufen?

Kleinstfeuerwerke (Klasse F1) dürfen in der Regel während des ganzen Jahres verkauft werden.

Kleinfeuerwerke (Klasse F2) dürfen in der Regel nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Verbraucher verkauft werden. Ist einer dieser drei Tage ein Sonntag dann können im Rahmen der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die entsprechenden Produkte auch bereits am 28. Dezember verkauft werden.

Für das Jahr 2024 ist somit der Verkauf vom 28.12. bis 31.12.2024 erlaubt.

Möglichkeit zur Abholung von Feuerwerk der Kategorie F2 vor dem 28.12.2024:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Abholzeitraum vom 28.12. bis 31.12.2024 abzuholen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Laut § 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 grundsätzlich nur im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember verkauft und abgeholt werden. Eine Ausnahme ist jedoch für Personen möglich, die nachweisen können, dass sie das Feuerwerk für gewerbliche oder sonstige Zwecke außerhalb der Silvesterfeierlichkeiten verwenden. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch die Vorlage einer behördlichen Genehmigung oder eines Gewerbescheins erbracht werden.

 

Um den Nachweis zu erhalten, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Wohnortes oder Unternehmenssitzes wenden. In der Regel ist dies das Ordnungsamt oder die Gemeinde-/Stadtverwaltung. Dort können Sie die entsprechende Genehmigung beantragen. Sobald Sie den Nachweis erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie per E-Mail oder bringen Sie ihn bei der Abholung mit.

 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 "1000 kleine Dinge"

Wallwitz & Schulz OHG

Irxleber Straße 8b-8e

39326 Hohenwarsleben

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo-Fr 9:30–18:00 Uhr

Sa 9:30–16:00 Uhr



Versandmethoden: 

Nur Selbstabholung im Geschäft.

Es ist kein Versand möglich.

 

Zahlungsmethoden:


Wir bieten Ihnen nur sichere und geprüfte Pyro-Artikel mit CE Kennzeichnung und BAM-Nummer.